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Geforderte West-Umgehung Marburgs ist nicht genehmigungsfähig

Geforderte West-Umgehung Marburgs ist nicht genehmigungsfähig

Die Oberhessische Presse (Printausgabe) berichtete heute, dass die Ketzerbachgesellschaft – die Stadtteilgemeinde der Marburger Nordstadt – eine West-Umgehung Marburgs fordert. Mit dieser könnten die Anwohner vor Ort von dem bereits bestehenden hohen und durch etwaige neue Wohngebiete am Oberen Rotenberg, in der Marbach und in Ockershausen weiter steigenden Verkehrsaufkommen entlastet werden. Die West-Umgehung solle im Norden als Abzweig der B 62 bei Sterzhausen beginnen und im Süden nahe des Kieswerks in Niederweimar enden.

Die von der Oberhessischen Presse wiedergegebene Trassenführung (in der Karte oben rot gestrichelt) allerdings wäre nicht genehmigungsfähig. Sie führte mitten durch das FFH-Gebiet „Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg“ (oben blau schraffiert, in der Darstellung der Oberhessischen Presse unberücksichtigt). Über einen ähnlichen Fall hatte der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C‑258/11) bereits im April 2013 entschieden: Demnach war das Straßenbauprojekt zur Umgehung der irischen Stadt Galway nicht zulassungsfähig, weil es nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines nach der FFH-Richtlinie geschützten Gebietes in Verbindung stand oder dazu notwendig war. Das Urteil ist als letztinstanzliches unangreifbar und maßgebend für alle FFH-Gebiete.

Somit bliebe eine Westumfahrung Marburgs lediglich entlang und unweit der Ortschaften Michelbach, Dagobertshausen, Elnhausen, Hermershausen sowie Haddamshausen möglich. Sie brächte diesen jenen Verkehr, den sich die Ketzerbächer gern entledigen wollen. Zugleich wäre auch eine solche Trassenführung nicht ohne FFH-Verträglichkeitsprüfung möglich. Sie kreuzte zahlreiche Jagdgebiete und mehrere Kolonien der Bechsteinfledermaus, die territorial nicht genuin im FFH-Gebiet gelegen, aber dem Schutzstatut des Gebietes zuzurechnen sind. Um dem europarechtlichen Verschlechterungsverbot für FFH-Gebiete entgegenzuwirken, wären in diesem Falle zudem Summationswirkungen zu berücksichtigen: Die Vorbelastungen für den Bestand der Bechsteinfledermaus im Norden durch den Neubau der B 252, insbesondere östlich und südöstlich des Wollenbergs, könnten nicht unberücksichtigt bleiben.

Karte oben:
Geforderte West-Umgehung Marburgs und FFH-Gebiet 5017-305
(Kartenbasis: © OpenStreetMap-Mitwirkende, CC BY-SA 2.0)