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Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission hat mit Schreiben vom 10.12.2013 mitgeteilt, dass die Beschwerde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern aus Lahntal und Wetter – darunter die Mitbegründer der BI „Rettet den Wollenberg“ – nun in die elektronische Datenbank EU-Pilot eingestellt wurde. Diese dient dem erleichterten Informationsaustausch mit nationalen Behörden in Beschwerdeverfahren wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts. Der genannte Personenkreis hatte ein solches im Juli des Jahres eingeleitet.

Grundsätzlich gelangt das elektronische Informationssystem im Vorfeld eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens zum Einsatz. Mit seiner Hilfe sollen schneller und umfassender Antworten auf Fragen gefunden werden, die sich aus der Anwendung des Unionsrechts ergeben und eine Klarstellung der tatsächlichen oder rechtlichen Situation in einem Mitgliedstaat erfordern. Auch wenn heute noch nicht absehbar ist, welche Schlussfolgerungen später gezogen werden, entnimmt die BI dem Vorgang, dass die Generaldirektion Umwelt den angezeigten Verstoß eines Windparks im Wollenberg gegen Gemeinschaftsrecht ernst nimmt.

Eine von den Stadtwerken Marburg in Auftrag gegebene Natura 2000-Verträglichkeitstudie hatte, wie die Beschwerdeführer in Brüssel vortrugen, viele Fragen zu den Schutzgegenständen nach der FFH-Richtlinie im ungewissen gelassen und für die im Wollenberg residenten Anhang-II-Arten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr Individuenverluste durch Windkraft von bis zu 15 Prozent zugestanden. Laut einem Zeitungsbericht hat nun auch das Hessische Umweltministerium reagiert und gefordert, die Anhang-II-Art Mopsfledermaus artenschutzrechtlich besonders zu berücksichtigen. Warum nur diese, geht aus dem Bericht nicht hervor.