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RP Gießen: Genehmigungsfähigkeit für Windpark Wollenberg ist nicht gegeben!

Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat am Mittwoch den Stadtwerken Marburg eine abschließende Stellungnahme im Genehmigungsverfahren zum Windpark Wollenberg zugestellt. Demnach sind umfangreiche Nachuntersuchungen in Hinsicht auf den FFH-Status des Gebiets und die dort besonders streng geschützten Fledermausarten erforderlich. Die Stadtwerke Marburg müssten sich jetzt genau überlegen, so heißt es in dem Schreiben sinngemäß, ob das Vorhaben weiterverfolgt werden soll.

In einem uns vorliegenden Bericht des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lahntal (pdf), über den heute auch die Oberhessische Presse (Printausgabe) berichtet, wird eine wesentliche Passage aus der Stellungnahme wiedergegeben. Bezüglich der Quintessenz des aktuellen Standes der naturschutzfachlichen Bewertungen heißt es dort:

„Die Unterlagen sind nicht geeignet die Genehmigungsfähigkeit der Windkraftanlagen (weder einzelner noch aller) am Wollenberg abschließend zu beurteilen. Ohne Nachuntersuchungen kann das Verfahren nicht zum Abschluss gebracht werden. Da sehr viele Ergebnisse bereits jetzt gegen die Standorte WEA 1, 2, 3 und 4 sprechen, ist aus Sicht des Naturschutzes zu empfehlen, auf diese Standorte gänzlich zu verzichten. Auch nach einer umfassenden Untersuchung dürfte die Genehmigungsfähigkeit dieser Standorte sehr ungewiss sein.“

Weiter wird dem Vorhabenbetreiber Stadtwerke Marburg nahegelegt, „dass Sie aufgrund dieser Sachlage Ihre weiteren Planungen vollständig überdenken wollen und müssen.“ Mithin werden die europa- und naturschutzrechtlichen Einwände der BI „Rettet den Wollenberg“ bestätigt. Zuletzt hatten wir in einem  Offenen Brief an die Bürgermeister von Lahntal und Wetter dargelegt, dass allein das Einhalten der Vorgaben des Hessischen Umweltministeriums, für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) Tabuzonen mit einem Radius von 5 km zu den Wochenstubenkolonien der Mopsfledermaus einzuhalten, einen Windpark im Wollenberg unmöglich machte.

Leider bestätigt sich aber auch der von uns konstatierte Concorde-Effekt bei den Planern. Dieser besagt, dass bereits viel Geld in Planungen, Gutachten und das Genehmigungsverfahren investiert wurden, niemand einen Fehler zugeben will und daher in vollem Irrsinn weiter an dem Projekt festgehalten wird. Und tatsächlich äußern sich die Stadtwerke Marburg in einer ersten Reaktion auf das Schreiben des RP eben so: „Seien Sie versichert, dass [die] Stadtwerke Marburg das Genehmigungsverfahren trotz der ungünstigen Aussage der Stellungnahme das Vorhaben intensiv weiter verfolgen und nicht aufgeben wird“, heißt es in dem schon genannten Bericht des Gemeindevorstands.

Nach unseren – auf Basis des Entwurfs eines Geschäftsplans vom 05.09.2013 beruhenden – Informationen haben die Stadtwerke Marburg bereits 350.000 EUR in die Planungen investiert. Im Einzelnen sind das:

  •   95.000 EUR (Windgutachten, Avifaunistik usw.)
  • 165.000 EUR (Sonstige Entgelte und Vorleistungen)
  •   30.000 EUR (Bodengutachten)
  •   60.000 EUR (Erstellung BImSchG-Antrag)

Für die BImSchG-Genehmigung und die Trassen-Genehmigung sind 250.000 EUR sowie weitere 15.000 EUR erforderlich. Da es sich um Verwaltungskosten aus Amtshandlungen handelt, dürften diese auch anfallen, wenn das Vorhaben zurückgezogen wird. Somit sind bereits 615.000 EUR verbrannt und soll für weitere Gutachten gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen werden. Ein Fall für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg sowie für das Marburger Stadtparlament möchte man meinen – doch dort schweigt man.

Bislang ist die Stellungnahme des RP Gießen nicht öffentlich. Da Lahntals Bürgermeister Manfred Apell kürzlich eine umfassende Informationsoffensive angekündigt hat – alle (!) Informationen zum geplanten Windpark Wollenberg sollen künftig auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar sein –, bildet die Veröffentlichung der Stellungnahme sozusagen die Probe aufs Exempel.