Der Wollenberg als politische Manövriermasse der Raumplanung
Das Aus für den Windpark Wollenberg der Stadtwerke Marburg GmbH im Oktober letzten Jahres hat bislang keine Entsprechung bei der Erarbeitung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen durch das RP Gießen gefunden. In einer Arbeitskarte 14 (Stand: 04.12.2014, pdf) wird das Gebiet – nun flächenmäßig noch vergrößert – als Gelbfläche (evtl. als Vorranggebiet Windenergie ausweisen) dargestellt.
Zuvor, in der Arbeitskarte 16 (Stand: 14.11.2012), war das Gebiet lediglich in einem kleineren Areal als „Grünfläche“ (als VRG WE ausweisen) gekennzeichnet. Im seinerzeitigen Beschlussvorschlag, entnommen den „Steckbriefen der möglichen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“, hieß es dazu: „zentralen Teil als VRG WE ausweisen (198 ha), da Lösung möglicher Konflikte (FFH-Gebiet) absehbar auf der örtlichen Ebene gelingen wird; im Übrigen Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets für Fledermäuse sehr ungewiss“.
Das heißt: Bereits damals war klar, dass eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets für Fledermäuse allenfalls dann gelingen könne, wenn eine Begrenzung des Gebiets auf den zentralen Bereich entlang des Kamms erfolgte. Warum die Disposition aus dem Jahr 2012 nun sowie vor dem Hintergrund der aus Perspektive der Stadtwerke Marburg erfolglos abgelaufenen und auf den zentralen Bereich des Wollenbergs bezogenen Nachuntersuchungen aufgegeben wurde, wird erst auf den zweiten Blick ersichtlich.
Bislang sind 2,2 % der mittelhessischen Regionsfläche als Vorranggebiete Windenergie (Grünflächen) vorgesehen. Erforderlich nach Landesvorgaben sind 2 %. Keine Planungsaussagen werden derzeit für die beiden Vogelschutzgebiete „Hoher Westerwald“ und „Vogelsberg“ getroffen. Der Wollenberg scheint in den Bestrebungen der Raumplaner als politische Manövriermasse zu dienen. Um für spätere Planrevisionen genug Ersatzflächen bereithalten zu können, möchte man zum jetzigen Zeitpunkt anscheinend mehr als 2,2 % ausweisen.
Stimmte die Vermutung, wäre das skandalös. Denn ein solches Kriterium stünde außerhalb der gesetzlichen Grundlagen der Raumplanung. Andernfalls jedoch ist nicht erklärbar, wieso das Gebiet durch das RP Gießen nicht längst gestrichen, sondern noch erweitert wurde.
Bild oben:
Im Wollenberg parkender Achtrad-Tragschlepper. Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0