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Görzhäuser Hof: Genehmigung für erste 250 m hohe Anlage erteilt

Görzhäuser Hof: Genehmigung für erste 250 m hohe Anlage erteilt

Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat die Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) im Vorranggebiet „Görzhäuser Hof“ (VRG 3128) genehmigt. Der Genehmigungsbescheid umfasst Bau und Inbetriebnahme einer Anlage des Typs Nordex N163-5.X mit einer Höhe von knapp 250 m (Nabenhöhe: 164 m, Rotordurchmesser: 163 m, Fundamenterhöhung: 0,89 m, Gesamthöhe 246,39 m) durch die Firma UKA Meißen in einer Entfernung von etwas mehr als 1.000 m zum westlich gelegenen Marburger Ortsteil Dagobertshausen. Die öffentliche Bekanntmachung dazu erfolgte am 21.10.2025, die Genehmigung selbst erging drei Wochen zuvor.

UKA Meißen, darin im Unterschied zu den sechs weiterhin im Genehmigungsverfahren befindlichen Anlagen der Firmen Pharmaserv und Krug-Energie, war zuletzt in VRG 3128 vor Ort als Projektierer oder Projektbetreiber nicht mehr im Gespräch gewesen. Im Herbst 2017 hatte das Unternehmen – wir berichteten – aufgrund naturschutzfachlicher Umsetzungsschwierigkeiten seine Planungen im Bereich Görzhäuser Hof eingestellt oder zumindest aktiv nicht weiterverfolgt.

Abbildung: Genehmigte [orange] und geplante [gelb] WKA in VRG 3128 [rot schraffiert] sowie angrenzende FFH- Exklave 5017-305 [grün schraffiert]
(Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMapCC-BY-SA)

Ein Umdenken oder ein erneuter Anlauf erfolgte dann wenige Jahre später. Beantragt bereits im Frühjahr 2021 und (vollständig oder weitgehend) unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde dem Unternehmen mit Bescheid vom 24.09.2024 eine Genehmigung zur Errichtung eines in den Ausmaßen ähnlichen Anlagentyps (Vestas V162-5.6) in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Standort (Abweichungsdistanz: 7,5 m) durch die Aufsichtsbehörde erteilt. Entsprechend betrachtet das RP Gießen den aktuellen Genehmigungsescheid als Änderungsbescheid zum vorangegangenen – mit nach Antrag auf Typenänderung (gestellt Anfang Mai 2025) fortbestehenden Bestimmungen.

Letztere gelten so unterschiedlichen Bedingungen wie Genehmigungsdauer (35 Jahre), Befeuerung (Hindernisfeuer nachts) und Abschaltzeiten (Signifikanzschwellen zum Schutz von Fledermäusen, sprich: Mortalitätsraten). Insbesondere die Einschätzung der Gefährdungssituation des Anlagenstandorts für die das FFH-Gebiet „Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg“ (5017-305) prägenden Fledermausarten erscheint ausweislich der Bescheide und vor dem Hintergrund der zuletzt stark im Rückgang begriffenen lokalen Populationsgrößen von Mops- und Bechsteinfledermaus als unzureichend.

Hinzu tritt die Nichtberücksichtigung der Gefährdung von Jagd- und Sommerhabitaten der Bechsteinfledermaus im Umfeld des Anlagenstandorts und der FFH-Exklave 5017-305 sowie ebenfalls unmittelbar daran anschließend der Winterquartiere der Mopsfledermaus im Anflug auf oder im jahreszeitlichen Schwärmverhalten um die Bunker Marbach Nord und Marbach Süd. Die dekretierte Feststellung jedenfalls, erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets seien nicht zu erwarten, ist nicht nachvollziehbar.

Inwieweit die Aufsichtsbehörde die angemahnten Konditionen künftig berücksichtigen wird, somit das europarechtlich vorgegebene Einwirkungsverbot in das FFH-Gebiet 5017-305 durchsetzt, und einen Windpark mit dann sieben WKA im Waldgebiet des Marburger Rückens rund um den Görzhäuser Hof nicht einfach durchwinkt, bleibt zweifelhaft, bis auf weiteres aber auch offen.

Hinweis:
Der 21-seitige Genehmigungsbescheid vom 30.09.2025 wurde im Rahmen der 14-tägigen Auslegungspflicht auf der Website des RP Gießen unter dem Menüpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ abgerufen. Der vorangegangene, 115 Seiten umfassende Bescheid vom 24.09.2024 ist andernorts im Netz unter Eingabe entsprechender Begriffe via Suchmaschinen weiterhin auffindbar.

Jenseits der jetzt genehmigten Anlage von UKA-Meißen hat die BI „Rettet den Wollenberg“ eine Stellungnahme zur Natura-2000-Verträglichkeit im Rahmen der von den Unternehmen Pharmaserv und Krug-Energie beantragten, weiterhin im Genehmigungsverfahren befindlichen sechs WKA gegenüber dem RP Gießen eingereicht. Näheres dazu findet sich hier: Windparkplanungen: Treisbacher Hardt und Görzhäuser Hof im Genehmigungsverfahren

Bild oben:
Am Horizont – Marburger Rücken und Görzhauser Hof aus Blickrichtung Norden
Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0