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Periodischer Schattenwurf: Wer ist vor Ort betroffen?

Periodischer Schattenwurf: Wer ist vor Ort betroffen?

Windkraftanlagen (WKA) verursachen durch den bewegten Anlagenrotor neben unerwünschten Geräuschen auch störende optische Beeinträchtigungen in der Umgebung. Gefürchtet ist insbesondere der periodische Schattenwurf: Steht die Sonne hinter dem Rotor, laufen bei Betrieb der WKA bewegte Schatten über die Grundstücke. Je nach Umlaufgeschwindigkeit des Rotors verursachen sie dort einen unterschiedlich schnellen Wechsel von Schatten und Licht.

Dieser Effekt ist auch in allen den WKA zugewandten Wohnräumen wahrnehmbar und zeitigt für den Menschen – teilweise ebenso in der Tierhaltung – negative Folgewirkungen. Tägliche periodische Beschattungen und Helligkeitsschwankungen können Stress auslösen und krank machen. In den meisten Fällen reagiert der menschliche Organismus mit Kopfschmerzen, Nervosität, Übelkeit und Schlafstörungen. Eine von den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Bayern in Auftrag gegebene Studie der Universität Kiel kam bereits 1999 zu dem Ergebnis, dass ein Grenzwert von maximal 15 h Schattenwurf pro Jahr (15 h/a) bestehen sollte.

Nur so würde für die Anwohner von WKA eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität verhindert. Die untersuchten Probanden mit mehr als 15 h/a gewichteter Beschattungsdauer hatten angegeben, sich stark belästigt zu fühlen, schätzten ihre Lebensqualität als deutlich verringert ein und gaben an, sich weniger lange in den beschatteten Wohnräumen und auf Freiflächen rund um das Haus aufzuhalten. Sie fühlten sich bei Tätigkeiten im Haus und im Freien sowie bei ihrer Erholung in der Freizeit im Vergleich zu Personen, die keinem Schattenwurf ausgesetzt waren, stark gestört.

Derzeit allerdings gilt ein Grenzwert für den Schattenwurf von WKA von 30 h pro Jahr (30 h/a) und 30 Min. pro Tag (00:30 h/d). Dieser Wert liegt auch einer von den Stadtwerken Marburg in Auftrag gegebenen Schattenwurfprognose für den geplanten Windpark Wollenberg zugrunde. Demnach ergibt sich an den nachfolgenden Orten jeweils folgende astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer:

Die Messungen erfolgten virtuell – das heißt, die Messergebnisse wurden mit einer Software unter Zugrundelegung mathematischer und astronomischer Annahmen errechnet. Sie zeigen, dass insbesondere Warzenbach vom Schattenwurf besonders betroffen ist und nahe am Grenzwert von 00:30 h/d liegt. Zudem gilt die genannte Beschattungsdauer, wie eine zusätzliche Kartierung des Schattenwurfs zeigt, für den überwiegenden Teil des Ortsgebiets. Auch wird der von der Universität Kiel angemahnte Jahresbelastungswert von 15 h/a weit überschritten. Letzteres gilt ebenso für nahezu das gesamte Ortsgebiet von Brungershausen.

Die virtuellen Immissionsmessungen wurden nur an elf ausgewählten Punkten vorgenommen. Gleichwohl zeigt die erwähnte Kartierung des Schattenwurfs, dass an folgenden Orten eine Zusatzbelastung in Höhe von etwa 00:15 h/d zu erwarten ist: Wetter (größere Teile der Kernstadt westlich der B 252), Oberndorf (Mittellage), Elmshausen (Ostteil), Kernbach (Bereich: Am Rückspiegel), Sterzhausen (kleinere bereiche im Westteil und etwas größere in Mittellage).

Bis auf wenige Ausnahmen sind damit alle um den Wollenberg angesiedelten Ortslagen von periodischem Schattenwurf betroffen. Darüber wurden bislang weder die Anwohner noch die gewählten Stadtverordneten informiert.