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Sondierungsbohrungen und Fällarbeiten im Wollenberg

Sondierungsbohrungen und Fällarbeiten im Wollenberg

Die Stadtwerke Marburg haben an den sechs geplanten WKA-Standorten im Wollenberg Sondierungsbohrungen zur Prüfung der Fundamentfestigkeit durchführen lassen. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg wird in der Oberhessischen Presse vom 10.01.2014 mit den Worten wiedergegeben, dass es sich bei den Arbeiten ausschließlich um die Entnahme von Bodenproben handele, bei denen allenfalls kleinere Pflanzen entfernt würden, Rodungen aber nicht durchgeführt werden.

Am geplanten Standort der WKA 5 allerdings wurden – wie obenstehendes Foto zeigt – eindeutig Baumfällarbeiten durchgeführt und eine Schneise geschlagen. Nach den Bestimmungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz wäre dazu eine Genehmigung erforderlich. Genehmigungsfrei in FFH-Gebieten sind lediglich Tätigkeiten wie die Instandhaltung oder der Ausbau eines forstwirtschaftlichen Weges auf bestehender Trasse und ohne erhebliche Veränderung des Wegekörpers (siehe: Leitfaden forstlicher Wegebau und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung).

Fällarbeiten zu Sondierungsbohrungen aber fallen nicht unter solche Tätigkeiten. Dennoch kann das Regierungspräsidium Gießen – von der BI dazu befragt – keinen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen oder zu den Schutzzielen des FFH-Gebietes feststellen: Die Durchführung der Sondierungsbohrungen und der Bodenprobenentnahme selbst stelle aufgrund der Geringfügigkeit ebenso keinen Eingriff dar wie die geringfügige Entnahme von Naturverjüngung und einzelner Bäume auf einigen Zufahrtswegen des Bohrers. Bis zu einem BHD (Brusthöhendurchmesser = Durchmesser eines Baumes in 1,3 m Höhe) von max. 25 cm falle Gehölzentnahme unter die Geringfügigkeitsschwelle.

Auch finden momentan an mehreren Punkten im Wollenberg größere Fällarbeiten statt. Nach Auskunft von Forstarbeitern und -bediensteten erfolgen diese im Rahmen der normalen Waldbewirtschaftung. Allerdings steht fest, dass für das FFH-Gebiet vor Ort immer noch keine Bewirtschaftungspläne vorliegen. Diese dienen zur Umsetzung von Art. 6 der FFH-Richtlinie und sollen gewährleisten, dass die für das Schutzgebiet nötigen Erhaltungsmaßnahmen erfolgen und Eingriffe im Einklang mit den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen und der Arten stehen.

Solange solche nicht existieren, ist es schwer, einzelne Bewirtschaftungsarbeiten zu beurteilen und auch, ob solche nicht missbräuchlich genutzt werden. Schließlich ist rüdes Vorgehen von Windkraftinvestoren gegenüber streng geschützten Tieren in Planungsgebieten keine Seltenheit. Wie dieser Focus-Bericht zeigt, sind selbst Maßnahmen wie das Abschlagen von Horsten oder das Auslegen von Gift an der Tagesordnung.

Vor dem Hintergrund, dass die naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Belange im Wollenberg in den nächsten Wochen möglicherweise neu geprüft werden müssen – dass RP Gießen also Nachforderungen gegenüber den Stadtwerken Marburg als Vorhabenbetreiber stellt –, ist große Achtsamkeit geboten, dass durch Fällarbeiten nebenbei nicht auch Jagdhabitate und Habitatbäume der streng geschützten Fledermausarten zerstört werden. Die BI ist aus diesem Grund für alle Hinweise zu Vorkommnissen und Fällarbeiten im Wollenberg dankbar.

Sondierungsbohrung am WKA-Standort 5

Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0 (Aufnahmedatum: 11.01.2014)

Sondierungsbohrung am WKA-Standort 4

Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0 (Aufnahmedatum: 29.12.2013)

Sondierungsbohrung am WKA-Standort 3

Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0 (Aufnahmedatum: 29.12.2013)

Sondierungsbohrung am WKA-Standort 2

Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0 (Aufnahmedatum: 29.12.2013)