Bericht von der öffentlichen Vorstands- und Informationssitzung
Am 31.10.2014 lud die BI „Rettet den Wollenberg“ zur öffentlichen Vorstands- und Informationssitzung nach Warzenbach ein. Aktueller Anlass war das – vorübergehende (?) – Aus für den Windpark Wollenberg. Die Teilnehmer der Sitzung zeigten sich erleichtert über die Rücknahme des laufenden Genehmigungsantrags beim Regierungspräsidium Gießen durch die Stadtwerke Marburg und gleichzeitig empört über die Stellungnahme der Bürgermeister von Lahntal und Wetter hierzu.
Die Aussage, man habe den Bürgern von Anfang an versprochen, keine Windkraftanlagen in einem für den Natur- und Artenschutz wertvollen Bereich zu bauen, wurde als scheinheilig bewertet, sollte doch das Projekt noch Ende des Jahres 2013 im Eilverfahren durchgepeitscht werden, weshalb auch die den Bürgern versprochenen Windmessungen auf dem Wollenberg unterblieben waren. Vielmehr war es ein von Mitgliedern der BI eingeleitetes EU-Beschwerdeverfahren, dass artenschutzfachliche Nachuntersuchungen erforderlich machte, die im Ergebnis zu einem unfreiwilligen Rückzug der Vorhabenbetreiber aus dem Projekt führten.
Der Wollenberg ist Teil eines FFH-Gebiets, das dem ausdrücklichen Schutz von seltenen Fledermausarten sowie entsprechender Waldlebensraumtypen dient. Insofern ist die Ankündigung der Stadtwerke Marburg als auch der Bürgermeister von Lahntal und Wetter, die Windkraftplanungen dort bei nächstmöglicher Gelegenheit wiederaufzunehmen, nicht hinnehmbar. Stattdessen muss der Wollenberg nun als Vorranggebiet Windenergie aus dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen vollständig gestrichen und aus den gemeindlichen Bauleitplanungen herausgenommen werden!
Alle Teilnehmer der Sitzung waren sich zudem einig, dass das FFH-Gebiet nicht nur durch Windkraftplanungen gefährdet ist, sondern auch durch Überforstung. Die Praxis von Hessen-Forst, den Wollenberg mit schwerstem Gerät (z.B. kettenbereifte 8-Rad Tragschlepper) und mit größtmöglichem Ertrag zu bewirtschaften, erweist sich zunehmend als bestandsgefährdend. Managementpläne, die nach europäischem Recht für das Gebiet verpflichtend sind, wurden bis heute nicht vorgelegt. Das Verbreitern und Schottern der Waldwege, aber auch Baumfällarbeiten entlang der Wege widerspricht dem FFH-Erhaltungsziel, strukturreiche Waldinnensäume für die Mopsfledermaus zu erhalten.
Die BI ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, entsprechende Eingriffe sowie Beobachtungen zur Tier- und Vogelwelt unter den auf der Webseite bi-wollenberg.org angegebenen Kontaktadressen (hier und hier) mitzuteilen.
Bild: Kettenbereifter 8-Rad Tragschlepper im Wollenberg. Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0