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Teilregionalplan nimmt positive Wendung

Teilregionalplan nimmt positive Wendung

Die Regionalversammlung Mittelhessen beabsichtigt, den Teilregionalplan Energie Mittelhessen (TRPEM) eingeschränkt erneut offenzulegen. Dies betrifft fünf Vorranggebiete für Windenergie, in denen es nachträgliche Abänderungen in der Gebietsausweisung gab. Für sie soll eine Offenlegung nach der Sommerpause von Mitte August bis Mitte September erfolgen. Der gestern auf Vorschlag des Regierungspräsidiums Gießen im Ausschuss für Energie, Umwelt, Ländlicher Raum und Infrastruktur gefasste, in der Sitzung der Regionalversammlung am 24. Juni final zu verabschiedende Beschluss versucht, Rechtssicherheit zu schaffen und eine Verfahrenssituation zu heilen, die mit einem Entscheid des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) entstanden ist.

Dieses hatte – wir berichteten – nachträgliche Änderungen in den Vorranggebietsfestlegungen ohne erneute Offenlegung, wie sie auch im Falle des TRPEM erfolgten, als rechtsfehlerhaft angesehen. Laut VGH ist für ein erneutes Beteiligungsverfahren eine verkürzte Auslegungsfrist von einem Monat und die Beschränkung auf die Einholung von Stellungnahmen von räumlich unmittelbar betroffenen Personen (Grundstückseigentümern) und Trägern öffentlicher Belange (Gemeinden und Fachbehörden) ausreichend. Indem die Regionalversammlung diesen Hinweis nun aufnimmt, dürfte vielen gegen den TRPEM klagenden Kommunen der Wind aus den Segeln genommen sein. Insoweit sie sich auf den VGH-Beschluss berufen, wird auf diesem Weg eine Aufhebung des TRPEM wohl nicht gelingen.

Für den Bereich Wollenberg nimmt der Teilregionalplan somit eine positive Wendung.

Bild oben:
Ansitz im Wollenberg
Quelle: bi-wollenberg.org,  CC BY-SA 3.0