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Kein Funkmast im Wollenberg

Kein Funkmast im Wollenberg

Wiederholt sind bei uns Hinweise eingegangen, im Wollenberg solle ein etwa 20 m hoher Funkmast zur Mobilfunkversorgung errichtet werden. Diese Angaben beruhen auf einem Eintrag in der sogenannten EMF-Karte der Bundesnetzagentur (EMF: Elektromechanische Felder). Dort werden die genehmigten Funkanlagenstandorte ausgewiesen. Und tatsächlich findet sich dort ein Eintrag zur Errichtung eines Funkmastes nur einige Meter unterhalb der „Wichtelhäuser“, noch dazu unmittelbar in einem nach Anhang I der FFH-Richtlinie besonders geschützten Lebensraumtyp (LRT 9110: Hainsimsen-Buchenwald).

Nachfragen bei der Bundesnetzagentur ergaben, dass am 11. September 2020 eine Standortbescheinigung für die Telefonica Germany O2 erteilt wurde. Die Bundesnetzagentur prüfe im Rahmen des Standortverfahrens allerdings nur, ob die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sichergestellt sei. Entsprechend habe eine Berücksichtigung von Belangen nach der FFH-Richtlinie nicht stattgefunden. Für baurechtliche Maßnahmen wie im Falle der Errichtung eines Mastes seien die lokalen Bau- und gegebenenfalls Umweltbehörden zuständig.

Weitere Nachfragen bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf ergaben dann allerdings Entwarnung: Demzufolge wurde kürzlich ein (naturschutzrechtlicher) Antrag für einen Funkturm auf der vorgelagerten Wiese des Wollenbergs oberhalb von Brungershausen gestellt und genehmigt. Der Standort befinde sich außerhalb des FFH-Gebiets, Beeinträchtigungen der Schutzziele seien nicht zu gewärtigen.

Ob bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, war bei der Naturschutzbehörde nicht bekannt, da dies Angelegenheit der Gemeinde – in diesem Falle: Lahntal – ist. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass in diesem Bereich des Lahntals mehrere Prüfanträge auf Errichtung von Funkmasten gestellt wurden. Zwei oder mehrere in unmittelbarer Nähe würden jedoch nicht genehmigt, stattdessen Mitbenutzungsauflagen für die Mobilfunkbetreiber erlassen. Für einen Funkmast bei den Wichtelhäusern werde von der Naturschutzbehörde keine Genehmigung ausgesprochen.

Gute Nachrichten demnach – allerdings steht eine Bestätigung durch die für das FFH-Recht abschließend zuständige Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen noch aus. Eine entsprechende Anfrage ist seit drei Wochen unbeantwortet. Welche Wirkungen elektromagnetische Felder von Mobilfunk-Basisstationen zudem auf Fledermäuse ausüben, ist im Übrigen noch wenig bekannt. Laut Bundesamt für Strahlenschutz bestehen keine Anzeichen dafür, dass die Art durch solche Schaden nimmt, gleichwohl sei ein Meidungsverhalten in der unmittelbaren Nähe von Sendern mit Feldstärken über zwei Volt pro Meter festgestellt worden.

Abb. oben:
Nachbildung: Ausweis eines Funkmastes laut EMF-Karte nahe der „Wichtelhäuser“ in LRT 9110 (Kartenbasis: © OpenStreetMap-Mitwirkende, CC BY-SA 2.0, Daten von OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL)