Forderung an die Regionalversammlung: Wollenberg als Vorranggebiet jetzt streichen
Die BI „Rettet den Wollenberg“ hat sich in einem Schreiben mit der Forderung an die Mitglieder der Regionalversammlung Mittelhessen gewandt, den Wollenberg als Vorranggebiet Windenergie nun vollständig zu streichen und diesen im Rahmen der zweiten Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen gänzlich herauszunehmen. Die Regionalversammlung Mittelhessen ist das zuständige politische Gremium für die im Regierungsbezirk Gießen erfasste Planungsregion.
Sie hatte mit Beschluss vom 18. Dezember 2012 (Protokoll) zur Offenlegung des ersten Entwurfs zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen die Vorgaben zum rechtlichen Schutzstatut von FFH-Gebieten unberücksichtigt gelassen. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) allerdings ist auch im Rahmen der Regionalplanung zu beachten: Ein Projekt oder Plan nach Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie darf laut Urteil des EuGH vom 26. Oktober 2006 „nur unter der Voraussetzung erteilt werden, dass die Behörden Gewissheit darüber erlangt haben, dass sich der Plan oder das Projekt nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet als solches auswirkt. Dies ist dann der Fall, wenn aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass es keine solchen Auswirkungen gibt“ (EuGH, C-239/04).
Ferner muss nach Urteil des EuGH vom 7. September 2004 „die zuständige Behörde die Genehmigung des Planes oder des Projektes versagen, wenn Unsicherheit darüber besteht, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf das Gebiet als solches auftreten“ (EuGH, C-127/02). Auch hat der EuGH mit Urteil vom 24. November 2011 entschieden, dass es für den Nachweis eines Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie genügt, „dass die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr besteht, dass der Betrieb für diese [geschützte] Art erhebliche Störungen verursacht“ (EuGH, C-404/09).
Zugleich überging sie die im „Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen“ (pdf) – veröffentlicht durch das Hessische Umweltministerium mit Datum vom 29. November 2012 – zusammengestellten Hinweise zur Anwendung dieser Vorgaben. Im Leitfaden wird die im Wollenberg residente Mopsfledermaus zu jenen Arten gezählt, „die landesweit nur noch vereinzelte Vorkommen im ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen“. Zur Reduzierung vorhabenbedingter Beeinträchtigungen und basierend auf belastbaren systematischen Voruntersuchungen wird für sie ein „Mindestabstand von 5 km zu den nachgewiesenen Wochenstubenquartieren und Kolonien“ gefordert. Zugleich wird für Natura 2000-Gebiete, die dem Erhalt und Schutz solcher Arten gelten, eine Ausschlussempfehlung für die Windenergienutzung ausgesprochen. Der Wollenberg war demzufolge bereits im Dezember 2012 kein planungsrechtlich zulässiger WKA-Standort.
Doch nicht nur das: Im Rahmen von Nachuntersuchungen zu einem immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahren, mit dem die Stadtwerke Marburg die Errichtung eines Windparks mit sechs WKA im Wollenberg beantragten, wurden jüngst an fünf von sechs der geplanten Anlagenstandorte Vorkommen der Bechstein- und der Mopsfledermaus nachgewiesen. Die Nachuntersuchungen waren nötig geworden, weil Mitglieder der BI „Rettet den Wollenberg“ ein EU-Beschwerdeverfahren gegen die Errichtung eines Windparks in einem FFH-Gebiet zum Schutze von Fledermausarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie angestrengt hatten.
Daraufhin hatte die Generaldirektion Umwelt im Dezember letzten Jahres vier Fragen an die deutschen Behörden (pdf) gerichtet. In Folge musste das kurz vor der Genehmigung stehende Projekt arten- und naturschutzfachlich neu bewertet werden. Mit dem Ergebnis der Nachuntersuchungen bestätigte sich auch im Einzelfall, dass der Wollenberg kein genehmigungsfähiger WKA-Standort ist. Deshalb sahen sich die Stadtwerke Marburg im Oktober 2014 gezwungen, ihren Antrag auf Zulassung eines Windparks am genannten Ort zurückzuziehen.
Angesichts der einschlägigen Rechtsprechung und einer negativen Einzelfallprüfung vor Ort sind – wie es in dem Schreiben der BI heißt – politische Opportunitätswünsche zur Errichtung von WKA in einem FFH-Gebiet, das explizit dem Schutz seltener Fledermausarten dient, nicht zielführend. Der Appell, den Wollenberg als Vorranggebiet Windenergie jetzt vollständig zu streichen, erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Ausweisung entsprechender Gebiete gegenwärtig Gegenstand parlamentarischer Beratungen in den Gremien der Regionalversammlung ist. In einer Arbeitskarte 14 (5,9 MB) mit Datum 17.10.2014 – sie gibt den aktuellen Planungsstand in Vorbereitung der zweiten Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen wieder – wird der Wollenberg (Gebiet 3114) derzeit noch als „Gelbfläche“ (vorläufig verbleibend) dargestellt.
Das Schreiben an die Regionalversammlung Mittelhessen findet sich hier dokumentiert.
Bild oben: Setzlinge in Wuchshüllen im Wollenberg. Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0