BI „Rettet den Wollenberg“ legt Stellungnahme zum FFH-Gebiet vor
Die BI „Rettet den Wollenberg“ hat im Rahmen der Erarbeitung des mittelfristigen Maßnahmenplans für das FFH-Gebiet „Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg“ eine Stellungnahme gegenüber der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht. Darin werden für den Bereich Wollenberg sowie Großer und Kleiner Heimbergskopf auf Basis eigener Erfassungen der forstwirtschaftlichen Nutzungspraxis vor Ort zahlreiche Diskrepanzen zu den naturschutzrechtlichen und -fachlichen Anforderungen sowie in Teilen erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets festgestellt. Zudem wurden zehn Handlungsempfehlungen formuliert, mit denen künftig eine FFH-verträgliche Waldbewirtschaftung möglich wird.
Managementmaßnahmen müssen nach den Bestimmungen der FFH-Richtlinie den ökologischen Erfordernissen der in einem Gebiet vorkommenden Arten und natürlichen Lebensraumtypen entsprechen. Bislang bestanden für das FFH-Gebiet, dem der Wollenberg sowie Großer und Kleiner Heimbergskopf zugehören, solche nicht, konnte der Landesbetrieb Hessen-Forst sozusagen nach Gutdünken wirtschaften. Unsere Erfassungen zeigen, dass Schäden insbesondere aus industrieller Forstwirtschaft mit entsprechender Befahrung durch schwere Holzernte- und Vorlagerungsmaschinen resultieren. Diese reichen (wie aus den Abbildungen teilweise ersichtlich) von langfristig schädigender Bodenverdichtung und Kontamination mit Betriebsstoffen bis hin zu entwässernder Gleisbildung und bodenmechanischem Grundbruch. Nicht ausgeschlossen sind auch Schlammfluten und Überschwemmungen in den gebietsanrainenden Ortschaften.
Bild: Grundbruch aus vorangegangener Forstbewirtschaftung mit Spurtiefe ≥ 50 cm (LRT 9110), Juni 2016. Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0
Zu den dargebrachten Handlungsempfehlungen zählen der ausschließliche Einsatz von biologisch leicht abbaubaren Kettensäge-, Hydraulik- und Getriebeölen sowie – bezogen auf die FFH-geschützten Areale der Wald-Lebensraumtypen, die im Bereich Wollenberg etwa ein Zehntel der Gesamtfläche von 1.200 ha ausmachen – der verpflichtende Einsatz von Rückepferden. Ersteres erscheint unbedingt erforderlich, da der Einsatz schwerer Forstmaschinen pro Jahr und Hektar mit dem Verlust von 1 Liter solcher Maschinenöle im Wald verbunden ist. Letzteres ist, wie der Stellungnahme ebenfalls zu entnehmen, bei Ertragseinbußen von unter 1 Euro pro Festmeter aus ökologischen Gründen durchaus vertretbar. Die Rückkehr von Rückepferden stellt zudem nichts Ungewöhnliches dar. Sie wird seit jüngerer Zeit in ausgewählten Forstämtern und Naturschutzgebieten als naturverträgliche Forstbewirtschaftung bewusst wieder öfter praktiziert.
Die Obere Naturschutzbehörde hat den Eingang unserer Stellungnahme bestätigt und prüft derzeit, inwieweit die darin enthaltenen Vorschläge in die Erarbeitung des mittelfristigen Maßnahmenplans für das FFH-Gebiet noch aufgenommen werden können. Gleichzeitig hat sie das Forstamt Burgwald aufgefordert, zu den von uns dargelegten Sachverhalten Stellung zu nehmen, sowie das aufsichtsführende Fachministerium in Wiesbaden in Kenntnis gesetzt. Die insgesamt 49 Seiten umfassende, mit einer Fotodokumentation versehene Stellungnahme kann hier abgerufenen werden: BI-Stellungnahme im Rahmen der Erarbeitung des Maßnahmenplans für das FFH-Gebiet DE 5017-305 (23,8 MB).
Bild oben:
Tiefe, wasserführende Gleise (Randbereich LRT 9110), November 2014. Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0