Rhein-Main-Link: Öffentlichkeitsbeteiligung als Simulation?
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat jüngst – konkret: im Juni 2024 – sogenannte planungstechnische Alternativen zum avisierten Trassenverlauf von Rhein-Main-Link vorgestellt. Dabei handelt es sich um kleinräumliche Änderungen in den Trassenplanungen, die grundsätzlich innerhalb des zunächst lediglich angekündigten, inzwischen stillschweigend genehmigten Präferenzraumes für den Bau der Nord-Süd-Stromautobahn verbleiben. Begründungen für die Trassenalternativen (abrufbar über eine skalierbare Karte) allerdings wurden bislang nicht mitgeteilt.
Im Bereich des Wetschaft- und des Lahntals vor Ort fallen die Änderungen, wiedergegeben in nachfolgender Abbildung, marginal aus. Betroffen ist lediglich ein Streckenabschnitt zwischen Niederasphe und Amönau. Hier kann die Trassenführung nun parallel entweder unmittelbar westlich oder unmittelbar östlich zur B252neu erfolgen – wobei der von Amprion unterbreitete Alternativenvorschlag aus dem Juni 2024 (in der Abbildung blau dargestellt) bereits dem Planungsstand im März 2024 (in der Abbildung magenta dargestellt) entsprach.
Neu ausgewiesen wird zudem ein etwa 10 km langer Suchraum für die Errichtung einer Kabel-Kabel-Übergabestation im Trassenabschnitt zwischen Birkenbringhausen und Münchhausen (in der Abbildung für die Gemarkung Münchhausen schwarz umrandet wiedergegeben). Eine solche Übergabestation hat laut Amprion einen Flächenbedarf von 0,8–1,0 ha. In dieser werden die Kabel der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung kurz an die Oberfläche geführt, bevor sie wieder in den Boden abtauchen. Dies soll zu Vorteilen bei der Inbetriebnahme und in der Auffindung von Kabelfehlern führen.
Abbildung: Amprion-Trassenvorschläge aus dem März und dem Juni 2024
(Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap, CC-BY-SA)
Für Rhein-Main-Link hat der Vorhabenträger Amprion zudem am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht (Mitteilung der BNetzA). Letztere ist für länderübergreifende Hochspannungsleitungen und entsprechend grenzüberschreitende Planfeststellungsverfahren zuständig. Bevor mit dem Bau der Stromtrasse begonnen werden könnte, wären durch sie auch die öffentlichen und privaten Belange projektbezogen gegeneinander abzuwägen.
Bislang jedoch hat sich diese Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des grün geführten Bundeswirtschaftsministeriums in Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung schwer getan. Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts zur Bedarfsermittlung 2023–2037/2045, der auch die Vorfestlegungen für den Präferenzraum zum Rhein-Main-Link enthält, wurde eine solche mehr oder minder simuliert. Die Öffentlichkeit erhielt in kürzester Frist bis zum 29. Januar 2024 die Möglichkeit zur Konsultation. Behörden, Privatpersonen, Vereine und Sonstige reichten daraufhin ergebnislos Einwendungen in einem Umfang von mehr als 4.600 Seiten ein. Sie wurden über die Resultate der Konsultation im Anschluss nicht informiert – nicht einmal darüber, dass die Behörde am 31. Mai 2024 den Umweltbericht hinter ihrem Rücken in Kraft setzte.
Hinweis:
Die BI „Rettet den Wollenberg“ hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Bundesnetzagentur eine Verlegung des Trassenkorridors vorgeschlagen. Die Einzelheiten dazu finden sich hier: Rhein-Main-Link: Stellungnahme eingereicht
Bild oben:
Quelle: bi-wollenberg.org, CC BY-SA 3.0