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Ausschuss der Regionalversammlung beschließt: Wollenberg bleibt windkraftfrei!

Ausschuss der Regionalversammlung beschließt: Wollenberg bleibt windkraftfrei!

Der Ausschuss für Energie, Umwelt, ländlicher Raum und Infrastruktur (EULI) der Regionalversammlung Mittelhessen hat am heutigen Donnerstag mit ganz überwiegender Mehrheit – bei lediglich zwei Enthaltungen – über die Gebietskulisse für Windvorrangflächen entschieden. Demnach sollen 2,3 % der Fläche in der Region Mittelhessen als Vorranggebiete Windenergie (VRG WE) ausgewiesen werden. 84,6 % der diesbezüglichen Areale liegen, wie in der Sitzung von einem Vertreter der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen mitgeteilt wurde, im Wald. Der Bereich Wollenberg (VRG 3114) allerdings ist nicht länger als Vorranggebiet für Windkraft vorgesehen!

Zur Begründung heißt es in einer auf der Webseite des Ausschusses veröffentlichten tabellarischen Gegenüberstellung der VRG WE 2012 und 2015: „Nicht lösbare Konflikte mit den Anforderungen des Arten- und Gebietsschutzes“. Darüber hinaus wird die Nichtausweisung von VRG 3114 (Wollenberg) in einer „Berichtsvorlage der Oberen Landesplanungsbehörde an das Präsidium der Regionalversammlung Mittelhessen“ vom 5. Juni 2015 mit dem „beurteilungsrelevanten Aspekt“ charakterisiert: „Erhebliche Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets »Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg« sowie mit Belangen des Schutzes der Mopsfledermaus und der Bechsteinfledermaus“.

Aller Voraussicht nach wird die Gesamtversammlung in ihrer kommenden Sitzung am 23. Juli 2015 dem heutigen Votum des Ausschusses folgen. Der weitere Zeitplan sieht dann ab Anfang September eine zweite Offenlegung des Teilregionalplanentwurfs für einen Zeitraum von einem Monat vor. Bis zum Inkrafttreten des Plans – wozu bislang niemand einen konkreten Zeitrahmen vorhersagen kann – ist allerdings weiterhin eine Beantragung von Windkraftanlagen im Bereich des Wollenbergs nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) möglich, danach ebenfalls durch ein eventuelles Abweichungsverfahren vom Teilregionalplan.

Die Hürden dazu sind jetzt allerdings erhöht. Potenzielle Antragsteller können künftig nicht länger umhin, die Vorgaben des europäischen Habitatrechts samt höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu missachten oder zu unterlaufen. Darauf hatte die BI bereits früh hingewiesen und entsprechende Ansprüche durch ein Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission geltend gemacht. Insofern stellt die heutige Entscheidung einen großen Erfolg für die BI dar, zunächst das Genehmigungsverfahren für einen Windpark Wollenberg der Stadtwerke Marburg gestoppt und nun die Streichung des Wollenbergs auch aus dem Teilregionalplan erreicht zu haben. Entsprechend selbstbewusst wird die BI allen künftigen Herausforderungen und Antragstellern begegnen.

 

Bild oben:
Wollenberg: „Früher Sonnenstrahl“. Quelle: Fred VG, CC BY-SA 3.0