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UPDATE: BI-Stellungnahme zum Teilregionalplan (Entwurf)

UPDATE: BI-Stellungnahme zum Teilregionalplan (Entwurf)

Ist die Herausnahme des Wollenbergs (wir berichteten hier und hier) aus dem Teilregionalplan Energie Mittelhessen (Entwurf) endgültig? Die Antwort lautet: Leider noch nicht! Die stark verkleinerten Gebiete 3114 (13 ha) und 3115 (24 ha), beide im Bereich Schwedenschanzen des Wollenbergs, sind zwar auf Rot gesetzt – sprich: als Ausschlussflächen vorgeschlagen –, verbleiben aber als mögliche Vorranggebiete für Windenergie. Es besteht daher die theoretische Möglichkeit, dass sich das nach der 2. Offenlegung noch einmal ändert und die Areale von Rot auf Grün gesetzt werden.

In den Steckbriefen „Verbleibende mögliche Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) gemäß Karte 14“ des RP Gießens werden beide Gebiete denn auch allein aufgrund von Konflikten mit militärischen Belangen der Flugsicherheit als nicht ausweisungsfähig empfohlen. Arten- und Naturschutzbelange zum Erhalt des FFH-Gebiets finden in beiden Fällen keine Berücksichtigung. Das ist insofern erstaunlich, als für den gesamten Rest des Wollenbergs die Vorrangigkeit des europäischen FFH-Rechts anerkannt wurde.

Die BI „Rettet den Wollenberg“ hat sich daher entschlossen, die nicht berücksichtigten arten- und naturschutzrechtlichen Belange in einer Stellungnahme samt Anlage zu monieren. Wer sich kurzfristig noch beteiligen möchte, ergänzt diese um Namen und Adresse und übersendet sie zusammen mit dem Anhang noch heute, dem 6. bis zum 20. Oktober 2015 an folgende Adresse: Regionalplan@rpgi.hessen.de. Danach endet die Einspruchsfrist.

Hinzu kommt, dass die Hessische Landesregierung derzeit den so genannten Naturschutzleitfaden für die Genehmigung von Windkraftanlagen überarbeitet und dieser – wohl noch in diesem Jahr aktualisiert – die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) erleichtern wird. Wer langfristig an der Rettung des Wollenbergs mitwirken möchte, kann das beispielsweise durch Beteiligung an unserem Projekt tun. Hier kann unter dem Karteireiter „Galerie“ und BI RETTET DEN WOLLENBERG für das Vorhaben gevotet werden.

UPDATE:
Die Frist für das Einreichen von Stellungnahmen endet nicht am 6. Oktober, sondern zwei Wochen danach – sprich: am 20. Oktober 2015!

Bild oben;
Myotis bechsteinii in hand. AlexisMartin mb, CC BY-SA 3.0